Ordnungswidrigkeitenrecht

Auch wenn es sich bei Ordnungswidrigkeiten um geringfügige Verletzungen von Rechtsregeln der Straßenverkehrsordnung ohne Strafrechtsanwendung handelt, kann hier juristische Vertretung vonnöten sein. Um der zunehmenden Anzahl an Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen für den Straßenverkehr in Deutschland fachlich gerecht zu werden, bilde ich uns ständig fort und bin auf dem aktuellsten Gesetzesstand. Somit kann ich Sie bei Ordnungswidrigkeitsfällen kompetent beraten und vertreten.

Unsere Leistungen im Bereich Ordnungswidrigkeiten:

  • Bußgeldbescheide

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • Rotlichtverstöße

  • Alkoholverstöße

  • Drogenverstöße

  • Telefonieren am Steuer

  • Abstandsverstöße

  • Halterverfahren

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Eugen Ritzdorf
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